Beglaubigte Übersetzungen und sog. Gerichtsdolmetschen

Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen werden manchmal auch als amtliche Übersetzungen, Gerichtsübersetzungen oder einfach Übersetzungen mit Rundstempel bezeichnet. Beglaubigte Übersetzungen werden beispielsweise von Behörden, Gerichten, Notaren, Standesämtern, Ausbildungsstätten, Konsulaten, Botschaften oder Polizeibehörden für offizielle Zwecke gefordert.

Was braucht man, um eine beglaubigte Übersetzung erstellen zu können?

Die beglaubigte Übersetzung wird mit dem Originaldokument, dessen Kopie oder beglaubigter Kopie zusammengebunden. Schließlich muss alles noch mit dem Bestätigungsvermerk des Übersetzers und dem Rundstempel, den nur Gerichtsdolmetscher führen dürfen,  versehen werden. Die beglaubigte Kopie des Originaldokumentes dürfen die Notare, bzw. die Kontaktstellen der öffentlichen Verwaltung (Czech POINT), erstellen. Bei Bedarf helfe ich Ihnen gern mit der notariell beglaubigten Kopie Ihrer Urkunden. 

Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung?

  • Urteile und andere Gerichtsentscheidungen,
  • Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden,
  • Zeugnisse, Zertifikaten, Diplome, Bescheinigungen, Bestätigungen,
  • Notariatsakte, Protokolle, Testamente,
  • Strafregisterbescheinigungen, Strafregister-, Firmenbuch-, Handelsregister- sowie  Gewerberegisterauszüge,
  • Vollmachten, Führerscheine und andere Ausweise, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
  • Verträge aller Art, Gesellschaftsverträge und Satzungen
  • Steuererklärungen ... und noch vieles mehr.

sog. Gerichtsdolmetschen (beeidet)

Es handelt sich ums Dolmetschen, dessen Verlauf und Inhalt durch den Rundstempel bestätigt werden soll:

  • Begleitung bei Gerichtsterminen,
  • Verhandlungen beim Notar,
  • Dolmetschen bei Hochzeiten,
  • Dolmetschen bei einer Behörde usw.